Netzhautoperationen
Ein operativer Eingriff an der Netzhaut (Retina) kann durch eine Ablösung, ein Loch oder einen Einriss der Netzhaut nötig werden. Die Netzhaut ist eine Schicht im hinteren Teil des Auges. Der Glaskörper, der vor der Netzhaut liegt, ist mit ihr durch Fasern verbunden.
Netzhautlöcher sollten behandelt werden, da sonst Flüssigkeit vom Glaskörperraum hinter die Netzhaut gelangen kann. Dies kann zu einer Netzhautablösung führen. Eine Netzhautablösung kann unbehandelt innerhalb kurzer Zeit zur Erblindung führen. Ohne chirurgischen Eingriff legt sich die Netzhaut nicht wieder von selbst an.
Wir können Netzhautlöcher in leichten Fällen (ohne relevante Ablösung) meist mit einer ambulanten Laserbehandlung verschließen. Liegt bereits eine Netzhautablösung vor, muss diese in der Regel operativ behandelt werden.
Gründe für Netzhautoperationen können z. B. sein:
- Netzhautablösung nach Entstehung von Netzhautlöchern (z. B. durch starke Kurzsichtigkeit)
- Netzhautablösung durch Zugwirkung (Verletzungen, Diabetes)
- Loch in der Netzhautmitte
- Erkrankungen der Netzhaut
- Tumore, Traumata
Liegt ein Netzhautloch vor, reicht meist eine Lokalanästhesie zur Operation aus. Bei einer Netzhautablösung ist in der Regel eine Vollnarkose erforderlich.
Verschiedene Operationsverfahren können je nach vorliegenden Voraussetzungen eingesetzt werden, um die Netzhaut wieder mit den darunterliegenden Schichten in Kontakt zu bringen:
- Eindellung der Netzhaut mit Silikonplomben
- Befestigung von Kunststoffringen (Cerclages) um den Augapfel
- Gasblase im Auge zum Anlegen der Netzhaut (pneumatische Retinopexie)
Mittels einer Punktion wird die Flüssigkeit unter der Netzhaut entfernt. Netzhaut und Augenwand können sich dann wieder aneinanderlegen.
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